Oktober 15th, 2006
Seefrachtbrief
Ein Seefrachtbrief (Sea Waybill) gilt als Transportdokument und besitzt keinerlei Wertpapiercharakter. Der Seefrachtbrief weist den “An Bord”-Verlader der Ware aus.
Bei der Entgegennahme der Ware ist die Vorlage des Seefrachtbriefs durch den darin genannten Empfänger nicht notwendig, was die Abfertigung am Bestimmungshafen beschleunigen kann. Jedoch darf der Verfrachter/ Carrier darf Ladung nur an dem im Waybill genannten Empfänger ausliefern.
Durch das Ausstellen eines Waybills im Ladehafen, ist die Ware bereits im Löschhafen für den Empfänger freigestellt und dieser muss nur noch ausstehende Posten wie die Seefracht, lokale Kosten wie THC (Terminal Handling Charge) & ISPS (International Ship and Post Security Charge) zahlen. Nach Zahlung dieser Kosten kann er sofort über die Ware verfügen.
Es müssen folgende Daten enthalten sein:
- Name des Schiffes
- Verlade- und Empfangshafen
- Ausstellungsdatum
- Frachtführer oder Kapitän
Ein Waybill muss nicht unterschrieben werden. Ein Waybill ist durch den nicht vorhandenen Wertpapiercharakter nicht handelbar und kann nicht für ein Akkreditiv (Letter of Credit) genutzt werden.
Quelle: wikipedia